Energieausweis |
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| Den Energieausweis nach ENEV gibt es als Bedarfs- und als |
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| Verbrauchsausweis. |
| Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl |
| der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes. |
| Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte |
| Energieausweise ausgestellt werden. Dies gilt für Wohnge- |
| bäude und für Nichtwohngebäude. |
| Bei bestehenden Nichtwohngebäuden kann zwischen den |
| beiden Ausweisvarianten gewählt werden. |
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| Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen: |
| >> Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich welchen Baujahres, gilt Wahlfreiheit! |
| >> Bei Gebäuden mit 4 oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandart |
| >> unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der WSchV 1977 (November 1977) |
| >> errichtet, ist der Bedarfsausweis ab 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. |
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| Ausnahme: |
| Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem Standard errichtet oder nachträglich ent- |
| sprechend modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit! |
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| Ab wann ist der Energieausweis verpflichtend? |
| Ist für ein Wohngebäude ein Energieausweis vorgeschrieben, muss dieser spätestens |
| ausgestellt werden: |
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| >> ab 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde, |
| >> ab 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde. |
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| Für Nichtwohngebäude (auch bei Aushangpflicht) gilt der 1. Januar 2009. |
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| Sollten Sie Interesse an einem Energieausweis haben, setzten Sie sich mit mir in Verbindung! |