Information zur BImSchV-Novelle |
| |
| Feinstaub durch Holzfeuerstätten |
| In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungs- |
| weise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der |
| Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte |
| handelt. |
| |
| Was ist dran an dieser Meldung? |
| Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und |
| Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emmisionsgrenzwerte einhalten |
| kann. |
| |
| Was sind wesentliche Inhalte der Novelle? |
| Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem |
| 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden- also 40 Jahre und älter sind. |
| Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder still- |
| gelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten |
| der Novelle geprüft wurden. |
| |
| Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr |
| vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen. |
| |
| Tipp: |
| Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollten darauf achten, dass sie vom Verkäufer eine |
| Typenbescheinigung erhalten, die dokumentiert, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält. |
| |
| Erfasst die Novelle auch bestehende Kaminöfen? |
| Auch für bestehende Kaminöfen sind, natürlich erst nach Inkrafttreten der Verordnung, Regelungen |
| vorgesehen. Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können dann zeitlich unbegrenzt weiter be- |
| trieben werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte einhalten. Um dies nachzuweisen, haben die Eigen- |
| tümer drei Möglichkeiten: |
| >> die Typenbescheinigung des Herstellers vorlegen, |
| >> der Nachweis über eine Vor - Ort - Messung, dass die Grenzwerte, die für den Prüfstand gelten, |
| eingehalten werden, |
| >> der nachträgliche Einbau eines bauartzugelassenen Filters. |
| |
| Tipp: |
| Entsprechende Rußfilter befinden sich teilweise noch in der Entwicklungsphase. Deshalb sollten die |
| zurzeit in der Presse veröffentlichten Preise mit Vorsicht betrachtet werden. |
| |
| Der Betreiber kann die für ihn günstigsten Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen |
| nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm |
| zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024. |
| |
| Fazit: |
| Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung |
| noch Filterzwang oder Austausch! |