Zustandsüberwachung von |
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| Stahlschornsteinen nach DIN 4133 |
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| Freistehende Stahlschornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von 2 Jahren |
| durch einen Sachkundigen überprüft werden. |
| Es bleibt dem Betreiber bzw. Eigentümer in Eigenverantwortung überlassen, dieser Pflicht |
| nachzukommen. Eine Vernachlässigung dieser Verpflichtung zur Zustandsüberwachung |
| wird erst dann zu einem Problem, wenn ein Schaden auftritt. Die dann ermittelnde Behörde |
| bzw. Versicherung wird sich die Protokolle der Zustandsüberwachung vorlegen lassen und |
| die jeweiligen Entscheidungen von deren Existenz und dem jeweiligen Inhalt abhängig |
| machen. |
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| Als
ausgebildete Sachkundige auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine
kostengünstige wiederkehrende Überwachung Ihrer Anlage an und händigen
Ihnen dieses Protokoll aus. |
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| Die Zustandsüberwachung der Stahlschornsteine beinhaltet: |
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| >> Zustandskontrolle der Tragkonstruktion mittels Wanddickenmessung |
| >> Überprüfung des Korrosionsschutzes mittels Dickenmessung |
| >> Überprüfung der Befestigungen der abgasführenden Rohre am Tragmast und aller |
| Schweißnähte auf mögliche Anrisse durch Sichtprüfung |
| >> Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen zum Besteigen von Stahlschornsteinen einschl. |
| der gegebenenfalls vorhandenen Steigschutzeinrichtungen |
| >> Erstellung eines Zustandsüberwachungsprotokolles nach DIN 4133 |
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| Alle Arbeitsabläufe unterliegen selbstverständlich dem im Schornsteinfegerhandwerk |
| eingeführten Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001, zertifiziert durch LGA-Intercert. |
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| Für die Durchführung der beschriebenen Arbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. |
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